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Wenn ich also ein
Auto kaufe, hole ich mir beim Versicherer – der die
Auto-Versicherungen anbietet, eine Deckungskarte – dies
ist eine Doppelkarte mit den Angaben aus dem Kraftfahrzeugbrief,
der zum Kraftfahrzeug gehört – und fahre mit dieser
und dem Auto direkt zum Verkehrsamt und melde mein Auto an.
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Ich kann zwei verschiedene Varianten wählen und zwar Haftpflicht
– muß sein - und Kasko mit Selbstbeteiligung oder
ohne Selbstbeteiligung. Ich bekomme vom Verkehrsamt dann ein
Auto-Kennzeichen, welches ich am Fahrzeug vorne und hinten anbringen
muß. Ist das Verkehrszeichen erst einmal angebracht, bin
ich auf alle Fälle Haftpflicht versichert. Das heißt,
wenn ich nun einen Unfall verursache, bezahlt dieser Versicherer
den Schaden am Gegenfahrzeug. Den Schaden an meinem Fahrzeug
muß ich selber tragen, es sei denn, ich habe eine Vollkasko-Versicherung
beim Versicherer beantragt. Die Kasko-Versicherung ist ein anderes
Kapitel, hier wird nur nach der Haftpflicht gefragt. |
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