Wenn ich also ein Auto kaufe, hole ich mir beim Versicherer – der die Auto-Versicherungen anbietet, eine Deckungskarte – dies ist eine Doppelkarte mit den Angaben aus dem Kraftfahrzeugbrief, der zum Kraftfahrzeug gehört – und fahre mit dieser und dem Auto direkt zum Verkehrsamt und melde mein Auto an.


Ich kann zwei verschiedene Varianten wählen und zwar Haftpflicht – muß sein - und Kasko mit Selbstbeteiligung oder ohne Selbstbeteiligung. Ich bekomme vom Verkehrsamt dann ein Auto-Kennzeichen, welches ich am Fahrzeug vorne und hinten anbringen muß. Ist das Verkehrszeichen erst einmal angebracht, bin ich auf alle Fälle Haftpflicht versichert. Das heißt, wenn ich nun einen Unfall verursache, bezahlt dieser Versicherer den Schaden am Gegenfahrzeug. Den Schaden an meinem Fahrzeug muß ich selber tragen, es sei denn, ich habe eine Vollkasko-Versicherung beim Versicherer beantragt. Die Kasko-Versicherung ist ein anderes Kapitel, hier wird nur nach der Haftpflicht gefragt.