Bei vorgenannten Delikten wäre der Kraftfahrzeughalter sofort seine Haftpflicht-Versicherung los, denn der Versicherer kündigt sofort ohne Erbarmen. Wenn ich einen Schaden verursacht habe, muss ich sofort dem Gegner die Versicherungsnummer meines Versicherungsvertrages mit dem Versicherer bekanntgeben.

Ich bin verpflichtet, meinen Versicherer sofort von dem Unfall in Kenntnis zu setzen, damit der Gegner sein Fahrzeug zur Begutachtung geben kann und anschließend gleich zur Reparatur. Sollten sich Zeugen in der Nähe befinden, muß ich die Namen und Anschriften aufschreiben und dem Versicherer bekanntgeben. Hilfreich wäre auch immer einen Fotoapparat im Auto zu haben (besonders bei Autobahnfahrten) um alles dokumentieren zu können. Ich bin auch verpflichtet, die Kosten eines Unfalls so niedrig wie möglich zu halten und zur Aufklärung des Unfalles beizutragen. Es kommt auch häufiger vor, daß Begleitpersonen mit im Auto sitzen. Sollten diese verletzt werden, bezahlt der Versicherer die Kosten für Medizin und evtl. auch einen Lohnausgleich, sollten die Unfallfolgen länger dauern als angenommen. In diesem Falle kann natürlich in so einem Bericht nicht alles aufgeführt werden, was alles getan werden muß.