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Bei vorgenannten
Delikten wäre der Kraftfahrzeughalter sofort seine Haftpflicht-Versicherung
los, denn der Versicherer kündigt sofort ohne Erbarmen.
Wenn ich einen Schaden verursacht habe, muss ich sofort dem
Gegner die Versicherungsnummer meines Versicherungsvertrages
mit dem Versicherer bekanntgeben.
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| Ich bin
verpflichtet, meinen Versicherer sofort von dem Unfall in Kenntnis
zu setzen, damit der Gegner sein Fahrzeug zur Begutachtung geben
kann und anschließend gleich zur Reparatur. Sollten sich
Zeugen in der Nähe befinden, muß ich die Namen und
Anschriften aufschreiben und dem Versicherer bekanntgeben. Hilfreich
wäre auch immer einen Fotoapparat im Auto zu haben (besonders
bei Autobahnfahrten) um alles dokumentieren zu können.
Ich bin auch verpflichtet, die Kosten eines Unfalls so niedrig
wie möglich zu halten und zur Aufklärung des Unfalles
beizutragen. Es kommt auch häufiger vor, daß Begleitpersonen
mit im Auto sitzen. Sollten diese verletzt werden, bezahlt der
Versicherer die Kosten für Medizin und evtl. auch einen
Lohnausgleich, sollten die Unfallfolgen länger dauern als
angenommen. In diesem Falle kann natürlich in so einem
Bericht nicht alles aufgeführt werden, was alles getan
werden muß. |
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